AGB Signascript Schriftwerk GmbH

  1. AGB und deren Geltung
    1. Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und die SIGNASCRIPT SCHRIFTWERK GmbH, Industriestraße 28, 21493 Schwarzenbek (nachfolgend „SIGNASCRIPT“ oder „Auftragnehmer“ genannt).
    2. Individuelle Regelungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abändern oder aufheben, sind jederzeit möglich, bedürfen für die Gültigkeit jedoch die ausdrückliche schriftliche Vereinbarung beider Parteien.
    3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird von den Vertragsparteien ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
    4. SIGNASCRIPT ist berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. In den Vertrag einbezogen sind die AGB, die zum Tag der Vereinbarung den Vertragsparteien vorliegen (siehe aktuellen Stand am Ende der AGB).
    5. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.
  2. Vertragsabschluss und Zahlung
    1. Der Vertrag über die Nutzung der Leistungen von SIGNASCRIPT kommt nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Übermittlung eines unterschriebenen Vertrages per Post oder durch eine verbindliche mündliche Absprache bzw. Auftragserteilung per E-Mail zustande.
    2. Alle Angebote sind freibleibend und binden SIGNASCRIPT nicht. Leistungsbeschreibungen und Preise können nach Rücksprache mit dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss jederzeit geändert werden.
    3. Ist das Angebot von SIGNASCRIPT mit einer Frist versehen, einer vom Auftraggeber ausdrücklich benannten – müssen persönliches Material (z. Bsp. Papiere, Umschläge usw.) sowie die Daten, Vorlagen bzw. Dateien spätestens am letzten Tag der im Angebot, oder per E-Mail genannten Frist bei SIGNASCRIPT eingegangen sein.
    4. Aufträge des Auftraggebers für den Abschluss eines Vertrages können SIGNASCRIPT schriftlich per Post, per E-Mail, mündlich oder telefonisch erteilt werden.
    5. Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der mündliche oder schriftliche Auftrag bei SIGNASCRIPT eingegangen ist, alle für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Unterlagen eingegangen sind und der Auftrag seitens SIGNASCRIPT angenommen wurde. Für die Annahme genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung seitens SIGNASCRIPT per Post oder E-Mail.
    6. Weicht die Auftragsbestätigung von SIGNASCRIPT vom Auftrag in wesentlicher Hinsicht ab, so gilt sie als neues Angebot. In diesem Falle gilt die Genehmigung dieser Auftragsbestätigung durch gleichlautende Erklärung des Auftraggebers als Annahme des Angebots, mit welcher der Vertrag geschlossen ist.
    7. SIGNASCRIPT ist nicht verpflichtet, Aufträge auszuführen, sofern mit diesen gegen geltendes Recht verstoßen wird oder die Rechte eines Dritten verletzt werden können. In diesen Fällen ist ein außerordentliches Rücktrittsrecht möglich.
  3. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
    1. SIGNASCRIPT verpflichtet sich bei Erhalt der Auftragserteilung durch den Kunden/Auftraggeber:
      • zur Erfüllung des Auftrags nach bestem Wissen und Gewissen und Ausführung des Auftrags mit größtmöglicher Sorgfalt, insbesondere auch die ihr überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster, Modelle etc. sorgfältig zu behandeln.
      • zur absoluten Verschwiegenheit gegenüber Dritten bezüglich Inhalt und Zweck des Auftrages. Es liegt für alle beschäftigten Mitarbeiter eine aktuelle Stillschweigens- Erklärung vor, die jährlich aktualisiert wird.
      • die erhaltenen Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben, die nicht an der Erfüllung des jeweiligen Auftrages beteiligt sind.
      • den Auftrag innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu erfüllen.
      • zur vollständigen Rückgabe der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Beendigung des Auftrages.
    2. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
      • an der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages mitzuwirken.
      • die erforderlichen Vorlagen in dem jeweils zur Weiterverarbeitung geeigneten Format rechtzeitig zur Verfügung zu stellen bzw. zukommen zu lassen. Die Vorlaufzeit
        wird zwischen dem KUNDEN und SIGNASCRIPT abgesprochen und vereinbart.
      • Verarbeitungsmaterialien werden mit Zuschuss für Maschineneinrichter und Bemusterung mit 10 % Zuschuss frei angeliefert.
      • die erbetenen Verarbeitungsmaterialien bei Eigenlieferung in entsprechender
        Qualität und Güte für SIGNASCRIPT bereit zu stellen.
      • bei Änderungen diese rechtzeitig und umfassend mitzuteilen.
    3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller SIGNASCRIPT übergebenden Vorlagen (insbesondere Unterschriften, Unterschriftenproben und Unterschriftenmuster) berechtigt ist und ein uneingeschränktes Nutzungsrecht beziehungsweise Urheberrecht besitzt. SIGNASCRIPT ist nicht verpflichtet, übergebene Unterlagen auf ein Urheberrecht zu überprüfen. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber SIGNASCRIPT von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
    4. Die Leistungen von SIGNASCRIPT erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers. SIGNASCRIPT übernimmt in diesem Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. SIGNASCRIPT erbringt die vereinbarten Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen.
  4. Vergütung, Versandkosten, Verzug
    1. Die Vergütung der Leistung erfolgt nach Beendigung des Auftrages.
    2. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils nach Ausführung der Leistung. SIGNASCRIPT behält sich vor, insbesondere bei größeren Aufträgen, auf eine angemessene Vorauszahlung von bis zu 50 % der geschätzten Auftragssumme zu bestehen und erst nach deren Zahlung die in Auftrag gegebenen Leistungen auszuführen.
    3. Portowertzeichen können nach Auftragserteilung in Vorkasse berechnet werden, dies wird mit dem Kunden im Vorfelde abgesprochen. Abhängig von der Auftragshöhe.
    4. Die Rechnungssumme ist spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
    5. Alle genannten Preise auf unserer Homepage verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
    6. Die Preise beinhalten jedoch keine Versandkosten. Bei Warenversendungen (auch Musterzusendungen, Restmaterialzusendungen etc.) gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Auftraggebers. Die Versandart erfolgt jeweils nach Absprache zwischen SIGNASCRIPT und Auftraggeber.
  5. Urheberrecht und Nutzungsrechte unserer Arbeiten
    1. Unsere produzierten Schriftstücke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von SIGNASCRIPT weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
    2. Bei Verstoß gegen Punkt 5.1 hat der Auftraggeber der SIGNASCRIPT eine Strafe in Höhe von 5.000,00 € zu zahlen.
    3. SIGNASCRIPT überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
    4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen SIGNASCRIPT und dem Auftraggeber.
    5. SIGNASCRIPT ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Schriftstücke und Muster als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, SIGNASCRIPT zusätzlich zu der für die geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der SIGNASCRIPT, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
  6. Haftungsbeschränkungen
    1. Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von SIGNASCRIPT in Rechnung gestellten Beträge und der sonstigen, durch die Vergabe des Auftrages entstandenen Kosten.
    2. Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter – egal ob im eigenen oder fremden Namen – gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Die Änderung einer bereits fakturierten Rechnung auf einen anderen Rechnungsempfänger auf Wunsch des Auftraggebers bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers im Sinne des oben genannten. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Auftraggeber gleichzeitig, dass das Einverständnis des neuen Rechnungsempfängers hierfür vorliegt, beispielsweise bei einer Speditionszustellung oder einer Direktkurierfahrt.
    3. Mit der Zusendung von Entwürfen, Bildern, Gestaltungsansichten und Texten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit.
    4. Tintenfarbtöne, Farbintensität und eine Positionsprogrammierung (Positionen können sich durch die maschinelle Verarbeitung –links-rechts-oben und unten jeweils um 5 mm) von der freigegeben Vorlage ergeben. Es handelt sich um „echte“ Tinte, die je nach Papierbeschaffenheit „ausbleicht“/ heller wird, hierfür haftet SIGNASCRIPT nicht.
  7. Widerrufsrecht
    1. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine natürliche Person ist und den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Er muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
    2. Der Widerruf ist zu richten an: info@signascript.de oder SIGNASCRIPT Schriftwerk GmbH, Industriestraße 28, 21493 Schwarzenbek
    3. Sollte der Verbraucher diese Kundeninformationen in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) nicht erhalten und die SIGNASCRIPT den Verbraucher auch nicht in sonstiger Weise ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht nach § 355 in Verbindung mit § 312 d BGB belehrt haben, erlischt das Widerrufsrecht nicht.
    4. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht auch dann, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
    5. Durch Vorgabe einer kurzfristigen Bearbeitungszeit erteilt der Auftraggeber die Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ende der Widerrufsfrist. SIGNASCRIPT ist berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen. Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu.
  8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsanwendung
    1. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwarzenbek. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz von SIGNASCRIPT örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig.
  9. Schlussbestimmungen
    1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Alle Erklärungen von SIGNASCRIPT können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: 25.04.2024

AGB Signascript NET-System GmbH

Lieferkonditionen

Alle angegebenen Preise sind rein netto zuzüglich Mehrwertsteuer ab Lager Schwarzenbek. Für die Kalkulation, Erfüllungsort und Gerichtsstand hat ausschließlich Schwarzenbek Gültigkeit.

Nutzungsbeschränkung

Das NET-System darf uneingeschränkt für die Produktionen der eigenen Mailing-Aktionen eingesetzt werden. Die Produktion für Dritte ist grundsätzlich nicht eingeschlossen. Wenn die Produktion für Dritte beabsichtigt wird, ist vorab zu klären, ob nicht bereits eine aktive Kundenbeziehung zu diesem Dritten im Rahmen des Signascript-Partner-Verbundes besteht. Ansprüche, die bei Zuwiderhandlung von Partnern an Signascript gestellt werden, sind von dem Erbringer der nicht genehmigten Leistung zu begleichen.

Zahlungskonditionen

Nach den Vorbereitungen inkl. Freigabe durch Sie und vor der Auslieferung/ Übergabe der Technik an Sie hat die Zahlung für die Miete der ersten 6 Monate und der Einrichtungskosten zu erfolgen. Im späteren Verlauf der Mietnutzung erfolgt eine Rechnungsstellung immer zum Beginn eines Halbjahres und die Zahlung hat dann innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu erfolgen. Bei nicht vereinbarten Zahlungsverzögerungen werden bankübliche Zinsen berechnet.

AGB Signascript Deutschland GmbH & Co. KG

Lieferkonditionen
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Für die Kalkulation, Erfüllungsort und Gerichtsstand hat ausschließlich Schwarzenbek Gültigkeit.

Zahlungskonditionen
Die Zahlung wird nach der Lieferung mit dem Zugang der Rechnung fällig. Bei nicht vereinbarten Zahlungsverzögerungen werden bankübliche Zinsen berechnet.
Eigentumsrechte bleiben bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen vorbehalten.

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